Bebauungsplan Containerbahnhof Süd
Unser „Dauerthema“, der sehr störende Lärm und Verkehr, der durch die in Kornwestheim, unmittelbar an der Gemarkungsgrenze zu Stammheim befindlichen Gewerbe- und Industriegebiete entsteht, lässt uns leider weiterhin nicht los.
Zur Erinnerung: Der Bürgerverein hat einen Stammheimer Kläger unterstützt, gegen einen Bebauungsplan zu klagen, der weitere Industrie- und Gewerbegebiete in seiner unmittelbaren Nachbarschaft, keine 100m entfernt von seinem Grundstück, vorsah. Die Klage endete mit einem Sieg für den Stammheimer vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das höchste Verwaltungsgericht Deutschlands stellte fest, dass der Bebauungsplan rechtswidrig und nichtig ist und die Vorinstanz, der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, richtig geurteilt hatte.
Wir haben somit „schwarz auf weiß“, dass es in Stammheim zu laut ist und weiterhin keine störenden Gewerbe- und Industriegebiete ohne entsprechenden Schutz der Stammheimer Anwohner ausgewiesen werden dürfen.
Getan hat sich bisher trotz dieser rechtlichen Sicherheit und Klarheit leider nichts. Wir stehen in Kontakt mit der Stuttgarter Verwaltung, da auch ein Teil des Bebauungsplan „Sieben Morgen“ rechtswidrig ist, wie die Mannheimer Richter in einem orbiter dictum feststellten.
In einer von dem Bürgerverein organisierten Unterschriftenaktion kamen wiederum über 500 Unterschriften von Stammheimern zusammen, die wir demnächst im Stuttgarter Rathaus übergeben wollen.
Wir bleiben dran, auch wenn es leider sehr zäh ist


